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Blau-gelbes Bibermanagement

 

Der Biber ist ein Landschaftsgestalter. Durch seine Lebensweise ­verändert er Strukturen in und an Gewässern, wodurch neue Lebensräume entstehen. Diese Eigenschaft kann in der Kulturlandschaft aber auch zu Konflikten führen. Da es sich beim Biber um eine streng geschützte Tierart handelt, sind eine rasche und lösungsorientierte Beratung sowie die Unterstützung von Präventionsmaßnahmen wichtige Bausteine für die öffentliche Akzeptanz des Tieres.

Text: LEA ANDRES

 

Während der Biber im 19. Jahrhundert in Österreich als ausgestorben galt, begann durch nationale und internationale Schutzbestimmungen Ende des 20. Jahrhunderts seine Rückkehr. Der Biber ist in seinem Vorkommen an Gewässer gebunden, wobei ihm auch kleine Bäche und künstliche Kanäle als Lebensraum genügen. Im wasserreichen Niederösterreich war daher schon bei der letzten Kartierung im Jahr 2018 im Flachland eine nahezu flächendeckende Verbreitung gegeben. Eine neuerliche landesweite Erhebung ist in Bearbeitung. 

Der Biberbestand in NÖ wurde zuletzt auf ca. 4.900 Individuen geschätzt. 

Erschaffer neuer Lebensräume. Der Biber gestaltet durch den Bau von Dämmen und das Fällen von Begleitgehölzen an Gewässern aktiv die Landschaft. So entstehen natürliche Retentionsbereiche für Hochwasser, der Grundwasserspiegel steigt, es bilden sich Feuchtflächen als Lebensraum für Amphibien, Reptilien und Insekten, aber auch Rückzugsräume für Fische durch ins Wasser gefallenes Totholz. Die Lebensweise des Bibers kann in der Kulturlandschaft jedoch zu Konflikten führen: Seine Grabetätigkeit kann Unterspülungen bei Hochwasserschutzdämmen verursachen, landwirtschaftlich genutzte Flächen können vernässen oder wertvolle Bäume als Nahrungsressource gefällt werden. 

Information und Beratung. Der Biber ist eine durch die Berner Konvention und die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Anhang II und IV) streng geschützte Art. Es ist verboten, die Tiere zu beunruhigen, zu fangen oder zu töten und ihre Lebensstätten zu beeinträchtigen. Oft wird daher ein durch die Aktivitäten des Bibers verursachter Konflikt mit menschlichen Nutzungsinteressen als kaum lösbar betrachtet. Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, betroffenen BürgerInnen, GrundeigentümerInnen, BewirtschafterInnen oder Gemeinden Handlungsoptionen aufzuzeigen. Im Rahmen der NÖ Biber-Verordnung oder eines Bescheides können nämlich unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen von den Schutzbestimmungen erwirkt werden. Wie in solchen Fällen vorzugehen ist, wird auf den Wildtierinfo-Internetseiten (Link siehe Textende!) beschrieben. Diese bieten neben Informationen zu Biologie und Lebensweise des Bibers auch hilfreiche Praxisblätter mit Anleitungen für Präventionsmaßnahmen. Für allgemeine Auskünfte zum Biber oder für Basisberatungen bzw. Erstgespräche kann die Wildtierhotline kontaktiert werden. Dort nicht unmittelbar gelöste Anfragen werden an die zuständigen Stellen weitergeleitet.

 
Biber und seine Fressspuren

Im Nationalpark Donauauen ist der Biber gerne anzutreffen. Biber gestalten unsere Landschaft mit. Mit gutem Management arrangieren sich alle Parteien. 

 

Die Wildtier-Internetseiten des Landes NÖ verzeichnen jährlich rund 40.000 Zugriffe.  

Biberberater. Eine zentrale Rolle im Umgang mit Konflikten zwischen Biber und Mensch kommt dem Biberberater des Landes Niederösterreich zu, der rund 150 Beratungen pro Jahr durchführt, darunter auch Erstberatungen für Ausnahmen von den Schutzbestimmungen. Um noch rascher auf Anlassfälle reagieren zu können, wurden in vielen Gemeinden Ansprechpersonen für die Beratung ausgebildet. Die GemeindeberaterInnen wissen über lokale Gegebenheiten bestens Bescheid und können in vielen Fällen rasche Hilfestellung bieten. In komplexeren Fällen wird der Biberberater des Landes Niederösterreich beigezogen.

 

Abgestufte Maßnahmen. Viele Anfragen betreffen Fragestellungen zu zulässigen, sinnvollen (Präventions-)Maßnahmen, wie z. B. Einzelbaumschutz, Dammdrainagen oder Elektro-Zaun-Lösungen. Fragen zu bewilligungspflichtigen Eingriffsmöglichkeiten wie etwa Dammräumungen sowie Zuständigkeits- oder Haftungsfragen werden ebenfalls regelmäßig an die Biberberatung herangetragen. Immer gilt dabei der Grundsatz des gelindesten zum Ziel führenden Mittels. Zuerst müssen also Präventionsmaßnahmen gesetzt werden. Erst wenn diese nicht die erwünschte Wirkung haben, sind in der Folge Eingriffe in den Lebensraum oder in die Population möglich. Der zielführendste Lösungsansatz muss jeweils für den Einzelfall unter Miteinbeziehung von Informationen zu Gewässer, Topografie, Hochwasserabfluss, öffentlicher Infrastruktur und anderen relevanten Parametern erarbeitet werden. 

 

Mit einer Körperlänge bis 1,3 m und einem Gewicht bis 30 kg ist der Biber Europas größtes Nagetier. 

Umfangreiches Angebot. Mit den vier Bausteinen des Bibermanagements – Biberberater, Gemeindeberater, Wildtierhotline und Wildtierinfo – ist ein umfangreiches Angebot gegeben, welches wesentlich für die Akzeptanz des Tieres in der Bevölkerung ist und damit auch dem Schutz des Bibers dient. 

Neue Förderung ab 2023. Um BürgerInnen bei der Umsetzung von Präventionsmaßnahmen zusätzlich zu unterstützen und den dadurch geleisteten Beitrag für den Artenschutz wertzuschätzen, wird mit Anfang des Jahres 2023 das Bibermanagement um einen weiteren Baustein ergänzt. Das Land Niederösterreich stellt 70.000 Euro für Präventionsmaßnahmen bereit. Gefördert werden Materialkosten für Zäunungen und Baumschutzmaßnahmen zum Schutz vor Fraßschäden an Gehölzen sowie an land- und forstwirtschaftlichen Kulturen und für Verfüllungen bei Wegeinbrüchen mit einem Fördersatz von 75 %. Abhängig von der Präventionsmaßnahme wird ein maximal anrechenbarer Gesamtbetrag festgelegt. Details zur Förderung sind in Ausarbeitung und werden zum Start des Förderprogramms auf den Wildtierinfo-Internetseiten bekannt gegeben.

 

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Mag.a Kerstin Frank, MSc., Amt der NÖ Landesregierung, Abt. Naturschutz Ronald Knapp Bakk.techn. MSc., Biberberater im Auftrag des Landes NÖ 

Wildtierhotline: 02742/9005-9100 – Montag bis Freitag 07.00 – 19.00 Uhr und Samstag 07.00 – 14.00 Uhr oder E-Mail an wildtier@noel.gv.at 

noe.gv.at/noe/Naturschutz/Wildtierinfo1.html


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